AGB

§1 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung und Nutzung eines Softwareprodukts (nachfolgend als „Vyda-App“, „App“ bezeichnet). In der Vyda-App werden anhand einer Karte teilnehmende Unternehmen in der Umgebung des Nutzers anzeigt und über deren Nachhaltigkeitskonzept informiert. Somit dient die App als Orientierungshilfe in Sachen „nachhaltiger Konsum“. Zentraler Bestandteil des Angebots ist die transparente Darstellung der Nachhaltigkeitskriterien, welche die Unternehmen erfüllen (sogenanntes Badge-System, siehe § 2), sowie ein optionales Treuepunkte-System (siehe § 3). 

§2 Badge-System

Die Umsetzung des Badge-Systems erfolgt nach vorgegebenen Nachhaltigkeitskriterien innerhalb eines bestimmten Ordnungsrahmens. Die Badges werden von Vyda vergeben. Die dafür notwendigen Informationen erhält Vyda von den teilnehmenden Unternehmen auf Anfrage oder nachdem diese durch Nutzer gemeldet wurden (§4 (4)). Teilnehmende Unternehmen müssen mindestens drei Badges erfüllen, wenn es sich um einen Betrieb der Gastronomie handelt. Ein teilnehmendes Unternehmen der Kategorie Mode muss mindestens das Badge Secondhand oder Siegelzertifizierte Kleidung erfüllen. Eine Übersicht und Beschreibung der aktuell gültigen Badges können auf der Vyda Website (www.vyda.app/nachhaltigkeit) eingesehen werden.

§3 Vyda-Treuepunkte

    1. Über die Vyda-App können Nutzer am Vyda-Treuepunkte-System teilnehmen. Vyda-Treuepunkte werden dem Nutzer für den Einkauf von Produkten bei den am Treuepunkte-Programm teilnehmenden Unternehmen gewährt. Dem Nutzer steht eine individuelle und verschlüsselte Kundennummer als QR-Code zu Verfügung, welche durch die teilnehmenden Unternehmen zur Ausgabe und zum Einlösen der Treuepunkte gescannt wird.
    2. Vyda-Treuepunkte können nur gesammelt werden, wenn der Nutzer ein Nutzerkonto in der Vyda-App angelegt hat.
    3. Für je 1 Euro des Einkaufswerts erhält der Nutzer 1 Vyda-Treuepunkt, wobei zur Ermittlung der genauen Anzahl auf den vollen Euro abgerundet wird. Die teilnehmenden Unternehmen entscheiden eigens über Art und Umfang der gewährten Gutschrift oder des gewährten Rabattes. Die Unternehmen entscheiden ebenfalls individuell, ab welcher Anzahl Treuepunkte Gutschriften oder Rabatte gewährt werden. 
    4. In der Vyda-App werden den Nutzern die Treuepunkte in Form von Stempeln angezeigt. Der Wert eines Stempels beläuft sich auf vier Treuepunkte. Sollte sich die Kaufsumme nicht durch vier Teilen lassen, werden anteilig Stempel vergeben.  Es können nur vollständige Stempel eingelöst werden.   
    5. Vyda-Treuepunkte sind nicht auszahlbar und können nur bei Einkäufen in den teilnehmenden Unternehmen eingelöst werden. 
    6. Vyda behält sich das Recht vor, Vyda-Treuepunkte zu löschen, 
      1. wenn Treuepunkte infolge einer Fehlbuchung gutgeschrieben wurden (z.B. falsche manuelle Buchung durch einen Mitarbeiter); 
      2. wenn ein technischer Fehler vorlag, der zu Fehlbuchung führte;
      3. bei Pflichtverletzung oder Missbrauch durch den Nutzer;
      4. wenn der Nutzer seinen Kauf innerhalb der gesetzlichen Frist widerruft. 
    7. Vyda-Treuepunkte sind ab dem Zeitpunkt der Gutschrift 36 Monate gültig.
    8. Vyda-Treuepunkte sind personenbezogen und können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
    9. Die Nutzung des Treuepunkte-Systems ist für den Nutzer vollständig kostenlos.
    10. Der Nutzer kann seine gesammelten Vyda-Treuepunkte vollständig oder anteilig für den Einkauf in allen am Treuepunkte-System teilnehmenden Unternehmen einlösen. Der Nutzer muss dafür zwingend seine Kundennummer als QR-Code in der Vyda-App vorzeigen.

§4 Bereitstellung von Software durch den Anbieter 

    1. Der Anbieter stellt dem Nutzer die Vyda-App und mit ihr verbundenen zusätzlichen Angebote, die sich in § 1 befinden für die Dauer dieses Vertrages zur Verfügung. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Nutzers zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung des Softwareprodukts ist nicht geschuldet und nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages. Voraussetzung für die Installation ist die Internetfähigkeit des Endgeräts. Die Vyda-App ist auf Android- und IOS-Basis in den jeweiligen Stores als App erhältlich. 
    2. Der Anbieter verpflichtet sich im Bereitstellungszeitraum dem Nutzer Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der App erforderlich sind, bereitzustellen und diesen darüber zu informieren. 

§5 Nutzungsrecht

Der Anbieter räumt dem Nutzer ein auf den Zeitraum von Anmeldung bis Abmeldung des entsprechenden Nutzerkontos beschränktes Recht zur Nutzung der Vyda-App ein. Vyda behält sich vor, Inhalte und Funktionen der App jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, zu entfernen oder den Betrieb der App gänzlich einzustellen.

§6 Pflichten des Nutzers

    1. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme des Softwareprodukts setzt voraus, dass die vom Nutzer eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der App entsprechen. Er hat diese technischen Mindestanforderungen sicherzustellen. 
    2. Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der von Vyda angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Der Nutzer ist weiter verpflichtet, bei Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich die Angaben in der Vyda-App anzupassen.
    3. Die Zugangsdaten (Benutzername, E-Mail-Adresse) sind sicher zu verwahren und geheim zu halten; der Nutzer hat eine unberechtigte Nutzung durch Dritte auf geeignete Weise vorzubeugen. 
    4. Der Nutzer ist verpflichtet, fehlerhafte Angaben der Unternehmen, insbesondere über die in § 2 dieses Vertrags definierten Kriterien, unverzüglich nach deren Feststellung an Vyda zu melden. Die Meldung hat über die vom Anbieter innerhalb der App zur Verfügung gestellte Meldefunktion zu erfolgen. Bei Missbrauch der Meldefunktion ist Vyda berechtigt, den Nutzer von der Nutzung der App zu sperren. 

 

§7 Haftung

    1. Die Parteien haften einander unbeschränkt:
      1. bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
      2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
      3. für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
      4. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
    2. Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.
    3. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
    4. Vyda übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der App. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit entstehen besteht kein Ersatzanspruch.
    5. Vyda übernimmt auch keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben der Unternehmen. Vyda vergibt die Badges (§ 2) nach Angaben der teilnehmenden Unternehmen und überprüft diese stichprobenartig. Vyda stellt dem Nutzer darüber hinaus ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares, und ständig verfügbares Verfahren zur Meldung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte und über Zweifel an der Richtigkeit der Badges der teilnehmenden Unternehmen bereitstellt. 

§8 Missbrauch, Sperrung 

    1. Stellt der Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines App-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen App-Zugang zu sperren oder durch Vyda sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Endgerätes. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den App-Zugang des Nutzers erfolgten, als von diesem veranlasst.
    2. Weitere Gründe zur Sperrung der App eines Nutzers können sich aus den übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ergeben (§ 6, insbesondere § (4)).

§9 Schlussbestimmungen 

    1. Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 9 Abs. 3 bedürfen der Textform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zustimmung des Nutzers zu Änderungen und Ergänzungen wird durch ein Pop-Up-Fenster eingeholt. 
    3. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
    4. Es existieren keine weiteren Geschäftsbedingungen zwischen Vyda und dem Nutzer. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Vertretungsberechtigten von Vyda der Geltung weiterer Bedingungen schriftlich zustimmen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsvereinbarung mit Zustimmung des Nutzers jederzeit zu ändern. Änderungen werden deutlich sichtbar in der App dokumentiert. Es wird empfohlen die Nutzungsvereinbarung regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Im Falle von Änderungen informiert Vyda die Nutzer vor Inkrafttreten der Änderungen. Bei einer Änderung dieser Nutzungsvereinbarung wird Vyda die Zustimmung des Nutzers dergestalt einholen, dass innerhalb der App ein Pop-Up-Fenster erscheint, das ihn zur Zustimmung der Änderung der Nutzungsvereinbarung auffordert. Bis zur Zustimmung der Änderung dieser Nutzungsvereinbarung ist die Nutzung der App dem Nutzer nicht möglich. 
    5. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).